Neu ! Garantie für Ihre Skipässe
Der Kauf eines Jahres- oder Saisonabonnements wird dieses Jahr von einer Garantie begleitet. Dies im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise. Wir versichern Ihnen, dass Ihr Abonnement automatisch auf die nächste Saison übertragen wird, falls die Anlagen auf behördliche Anordnung für die gesamte Wintersaison stillgelegt werden müssen. Im Falle einer teilweisen Schliessung wird Ihnen ein Ausgleichsbetrag zugewiesen, der im Verhältnis zur Anzahl der Tage der Schliessung berechnet wird. Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen die Entschädigungsleistung, die in diesem Fall gewährt werden.
Für die Aufenthaltspässe (Dauer von 1 bis 15 Tagen) gelten folgende Bedingungen:
- Wurde der Pass überhaupt nicht genutzt, wird er in voller Höhe erstattet.
- Wurde der Pass teilweise genutzt, wird eine anteilige Gutschrift für die Tage gewährt, an denen nicht skigefahren werden konnte. Diese Gutschrift entspricht der Differenz zwischen der Anzahl der Tage, an denen skigefahren wurde, und dem erworbenen Pass. Beispiel: Bei einem Pass für 6 Tage hat der Kunde CHF 355.– bezahlt. Er konnte aber nur an 4 Tagen skifahren. In diesem Fall beträgt die Erstattung CHF (355 – 275 =) 80.–, weil dies der tatsächlichen Preisdifferenz zwischen einem Pass für 4 Tage und einem Pass für 6 Tage entspricht.
Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine Kompensation, wenn er sein Abonnement aufgrund einer offiziellen, staatlich verordneten obligatorischen Massnahme nicht nutzen kann. Als staatlich verordnete obligatorische Massnahmen können unter anderem gelten:
- eine Teilausgangssperre oder eine vollständige Ausgangssperre in der Schweiz, die mit einer Schliessung der Freizeitinfrastrukturen wie Bergbahnen einhergeht;
- eine Teilausgangssperre oder eine vollständige Ausgangssperre im Herkunftsland des Kunden;
- eine von der Schweiz bei der Einreise verhängte Quarantäne oder eine vom Land des Kunden nach der Rückkehr verhängte Quarantäne, welche die Reise für den Kunden unzumutbar macht.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschliessen, die verschiedene andere Risiken (Wetter, Unfall, Krankheit usw.) abdeckt, wenn Sie Ihr Abonnement bestellen. Unter
www.skicare.ch finden Sie die Einzelheiten zu diesen Versicherungen.
Anzahl der Schliessungstage
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Ab 20 bis 50 Tage |
Ab 51 bis 80 Tage |
Ab 81 bis 110 Tage |
Ab 111 bis 121 Tage |
Mehr als 121 Tage |
Pass Erwachsene 4 Vallées |
200 CHF |
400 CHF |
800 CHF |
1050 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Pass Senior 4 Vallées |
150 CHF |
350 CHF |
650 CHF |
900 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Pass Erwachsene Printse |
150 CHF |
300 CHF |
500 CHF |
700 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Pass Senior Printse |
100 CHF |
200 CHF |
400 CHF |
600 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Pass Erwachsene/Senior lokale Gemeinde (4V) |
100 CHF |
150 CHF |
300 CHF |
450 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Patensystem oder Pass Wallis (4V) |
125 CHF |
200 CHF |
400 CHF |
700 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Mont4card Jugendliche |
50 CHF |
100 CHF |
150 CHF |
300 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Mont4card Kinder |
30 CHF |
80 CHF |
100 CHF |
200 CHF |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Anderer Pass |
siehe unsere allgemeinen Bedingungen |
siehe unsere allgemeinen Bedingungen |
siehe unsere allgemeinen Bedingungen |
siehe unsere allgemeinen Bedingungen |
Verschiebung des Passes im 2021-2022 |
Die Schlusstage müssen zwischen dem 12. Dezember 2020 und dem 11. April 2021 liegen. Bei Halbjahres- und Fußgängerpässen entspricht die Höhe der Entschädigung den 50% der Entschädigung, die für Skifahrer Skipässe derselben Kategorie gewährt wird (zum Beispiel ein halber Saisonpass 4 Vallées, dividieren Sie durch 2 die Entschädigung des 4 Vallées-Passes für Skifahrer).
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